Bildung, schulische Integration



3. Dezember - Viele bilden ein Ganzes.

Gleiche Rechte hier und jetzt: Schulische Integration


Der diesjährige Internationale Tag der behinderten Menschen hat die schulische Integration von Kindern mit Behinderung zum Thema. ''Gleiche Rechte - hier und jetzt!' lautet das Motto.

In der Schweiz sitzen immer mehr Kinder mit Behinderung zusammen mit nichtbehinderten Kindern in den gleichen Schulbänken.Die schulische Integration hat in den letzten Jahren grosse Fortschritte gemacht und ist vielerorts eine gelebte Realität. Doch der Weg zu einer Schule für alle – wie es 1994 die Unesco-Weltkonferenz im spanischen Salamanca gefordert hat - bleibt steinig. 

Kürzlich hat zum Beispiel die Erziehungsdirektion des Kantons Zürich bekanntgegeben, dass das umfassende sonderpädagogische Konzept nicht eingeführt werden soll. Gerade vor diesem Hintergrund stellen Fachleute und Behindertenorganisationen erhöhten Informations- und Beratungsbedarf bei Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörden fest. Zudem ist es wichtg, dass die breite Öffentlichkeit für das Anliegen sensibilisiert wird. 

Sie fordern deshalb einen Ausbau der Integrations- und Koordinationsstellen auf kantonaler Ebene, eine schweizweite Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für die schulische Integration und ein klares Bekenntnis zum Grundrecht auf Bildung für alle.

Die Gründe für die immer noch häufig anzutreffende Separation im schweizerischen Bildungssystem sind vielfältig. Es besteht kein unbedingter gesetzlicher Anspruch auf Integration in die Regelschule für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Kommen die Behörden jedoch zum Schluss, dass das Kind nicht in die Regelschule gehen kann, so müssen sie diesen Entscheid individuell konkret und detailliert begründen und sich dabei am Wohl des Kindes orientieren.

Dabei sind auch der verfassungsrechtliche Grundsatz des unentgeltlichen und genügenden Grundschulunterrichts sowie das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot zu berücksichtigen. Ein anderes Thema innerhalb der Gleichstellung in der Schule bilden die Prüfungsanpassungen. Vielfach werden Prüfungen in einer Form abgehalten, die den Bedürfnissen der Kinder mit Behinderung nicht entsprechen. In diesen Fällen sieht das Gesetz vor, dass die Schulen verpflichtet sind, diese in einer Weise abzuhalten, die benachteiligungsfrei ist. Diese Regelung gilt allerdings nur für öffentliche Schulen, da private Schulen nicht den gleichen gesetzlichen Vorschriften unterworfen sind.

Der 3. Dezember - internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen – soll auf diese Anliegen aufmerksam machen unter dem Motto: «Gleiche Rechte – hier und jetzt!» 
(Quelle: Pro Infirmis)


Veranstaltungen

Hintergrundinformationen









 
Schriftgrösse wählen: